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Stellungnahme der GEW Niedersachsen im Anhörungsverfahren zum Erlassentwurf
Die Arbeit in der Realschule
Stand
29.11.03
Die
Vorstellung der CDU/FDP-Landesregierung von der sogenannten
begabungsgerechten Schule findet ihren Niederschlag vor
allem darin, dass eine aufsteigende Durchlässigkeit zwischen den
Schulformen praktisch unmöglich gemacht wird und damit auch die
soziale Herkunft noch stärker als bisher über den
Schulerfolg der jungen Menschen in Niedersachsen entscheiden wird.
Die
Durchlässigkeit der Realschule zum Gymnasium wird zusätzlich
erheblich erschwert, erstens durch die Kopplung der
Wechselmöglichkeit an das Gymnasium an die Teilnahme am
Fremdsprachenunterricht ab Klasse 6, zum anderen dadurch, dass sich
die Stundentafeln von Realschule und Gymnasium bis zu vier Stunden in
Klasse 9/10 auseinander entwickeln. Außerdem ist in den
Erlassentwürfen zur Arbeit in der Realschule und im Gymnasium
keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen beiden Schulformen
enthalten.
Der
Wechsel nach Klasse 10 auf das Gymnasium wird für
Realschülerinnen und Realschüler, die den Erweiterten
Sekundarabschluss I erworben haben, unattraktiv, weil sie die Klasse
10 dort wiederholen müssen. Die
Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache in
Klasse 6 nicht gewählt haben, können zukünftig nur
noch das Fachgymnasium oder die gymnasiale Oberstufe der Integrierten
Gesamtschule besuchen, wenn sie das Abitur ablegen wollen.
Die
Reduzierung des Wahlpflichtbereichs auf vier Stunden schränkt
die Möglichkeit einer Schwerpunkt- bzw. Profilbildung für
Schülerinnen und Schüler erheblich ein. Da die Schülerinnen
und Schüler, die auf das Gymnasium wechseln wollen, die zweite
Fremdsprache bis Klasse 10 belegen müssen, haben sie zukünftig
keine Möglichkeit mehr, einen Schwerpunkt entsprechend ihren
Fähigkeiten und Neigungen zu wählen.
Die
weitgehende Streichung des Zusatzbedarfs wird durch die Poolstunden
nicht ausgeglichen. Insbesondere kleinere Systeme, aber nicht nur
diese, werden nicht mehr in der Lage sein, ein attraktives
Wahlpflichtkursangebot zu erstellen und den Schülerinnen und
Schüler gleichzeitig notwendige Fördermaßnahmen und
Arbeitsgemeinschaften anzubieten. Die Streichung des Zusatzbedarfs
für die wahlfreie dritte Fremdsprache, den bilingualen
Unterricht und den Schwimmunterricht wird dazu führen, dass ein
solcher Unterricht nicht mehr angeboten werden kann, da die zur
Verfügung stehenden Poolstunden nicht ausreichen..
Die im
Erlassentwurf geforderte Förderung für Schülerinnen
und Schüler, die ins Gymnasium wechseln wollen, macht unter den
gegebenen Bedingungen die Förderung leistungsschwächerer
Schülerinnen und Schüler , fast unmöglich.
Die
festgelegte Stundenzahl für die Einzelfächer im
naturwissenschaftlichen Fachbereich und im Fachbereich
Geschichtlich-soziale Weltkunde lässt eine Profilbildung der
einzelnen Schule , wie nach der flexibleren Stundentafel des alten
Erlasses, nicht mehr zu. Zudem steht die Kürzung des
naturwissenschaftlichen Bereichs in den Klassen 7 - 10 von 13 -17
Stunden auf 12 Stunden im Widerspruch zu der Behauptung der
Landesregierung, diesen Bereich stärken zu wollen.
Die
restriktive Vorgabe, die Lehrerstundenzuweisung vordringlich, sogar
unter Hinnahme von klassen- und jahrgangsübergreifendem
Unterricht, zur Erteilung des Pflichtstundenunterrichts in Verbindung
mit der verpflichtenden Stundentafel verwenden zu müssen,
schränkt die Handlungsmöglichkeiten der Schulen stark ein.
Fazit:
Die GEW
Niedersachsen lehnt den Entwurf des Erlasses Die Arbeit in der
Realschule ab und fordert die Landesregierung auf, den
vorliegenden Erlassentwurf grundsätzlich zu überarbeiten
und dabei u.a. die folgenden Änderungen aufzunehmen:
Alle
Hauptfächer sollten durchgängig 4-stündig
unterrichtet werden.
2. Zur
Stärkung des naturwissenschaftlichen Bereichs müssen die
Fächer Physik, Chemie und Biologie durchgängig eine Stunde
unterrichtet werden.
3. Für
alle Klassen muss eine Verfügungsstunde bereit gestellt werden.
4. Die
Möglichkeit alternativer Unterrichtsformen darf nicht
eingeschränkt werden. So muss sich die Eingangsphase in Klasse 5
über einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen erstrecken können.
Die Projektunterricht muss bis zu 6 Tagen durchgeführt werden
dürfen. 5. Die Stundenzuweisung ist so zu erhöhen,
dass ein vielseitiges Unterrichtsangebot vorgehalten werden kann
und alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulform
entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen optimal gefördert
werden können.
6.
Die Pflichtstundentafel der Realschule muss an die des Gymnasiums
angeglichen werden sollte, damit die Realschule einen adäquaten
fachliche Ausbildungsstand bis Klasse 10 garantieren kann.
7.
Angestrebt werden sollte ein gemeinsamer Sekundarstufenerlass I für
alle Schulformen.
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