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  Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Niedersachsen

 
 
     
     
 

Stellungnahme der GEW Niedersachsen im Anhörungsverfahren zum Erlassentwurf
„Die Arbeit in der Realschule“


Stand 29.11.03


Die Vorstellung der CDU/FDP-Landesregierung von der sogenannten „begabungsgerechten Schule“ findet ihren Niederschlag vor allem darin, dass eine aufsteigende Durchlässigkeit zwischen den Schulformen praktisch unmöglich gemacht wird und damit auch die soziale Herkunft noch stärker als bisher über den Schulerfolg der jungen Menschen in Niedersachsen entscheiden wird.


Die Durchlässigkeit der Realschule zum Gymnasium wird zusätzlich erheblich erschwert, erstens durch die Kopplung der Wechselmöglichkeit an das Gymnasium an die Teilnahme am Fremdsprachenunterricht ab Klasse 6, zum anderen dadurch, dass sich die Stundentafeln von Realschule und Gymnasium bis zu vier Stunden in Klasse 9/10 auseinander entwickeln. Außerdem ist in den Erlassentwürfen zur Arbeit in der Realschule und im Gymnasium keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen beiden Schulformen enthalten.

Der Wechsel nach Klasse 10 auf das Gymnasium wird für Realschülerinnen und Realschüler, die den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben haben, unattraktiv, weil sie die Klasse 10 dort wiederholen müssen. Die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache in Klasse 6 nicht gewählt haben, können zukünftig nur noch das Fachgymnasium oder die gymnasiale Oberstufe der Integrierten Gesamtschule besuchen, wenn sie das Abitur ablegen wollen.

Die Reduzierung des Wahlpflichtbereichs auf vier Stunden schränkt die Möglichkeit einer Schwerpunkt- bzw. Profilbildung für Schülerinnen und Schüler erheblich ein. Da die Schülerinnen und Schüler, die auf das Gymnasium wechseln wollen, die zweite Fremdsprache bis Klasse 10 belegen müssen, haben sie zukünftig keine Möglichkeit mehr, einen Schwerpunkt entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen zu wählen.

Die weitgehende Streichung des Zusatzbedarfs wird durch die Poolstunden nicht ausgeglichen. Insbesondere kleinere Systeme, aber nicht nur diese, werden nicht mehr in der Lage sein, ein attraktives Wahlpflichtkursangebot zu erstellen und den Schülerinnen und Schüler gleichzeitig notwendige Fördermaßnahmen und Arbeitsgemeinschaften anzubieten. Die Streichung des Zusatzbedarfs für die wahlfreie dritte Fremdsprache, den bilingualen Unterricht und den Schwimmunterricht wird dazu führen, dass ein solcher Unterricht nicht mehr angeboten werden kann, da die zur Verfügung stehenden Poolstunden nicht ausreichen..


Die im Erlassentwurf geforderte Förderung für Schülerinnen und Schüler, die ins Gymnasium wechseln wollen, macht unter den gegebenen Bedingungen die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler , fast unmöglich.


Die festgelegte Stundenzahl für die Einzelfächer im naturwissenschaftlichen Fachbereich und im Fachbereich Geschichtlich-soziale Weltkunde lässt eine Profilbildung der einzelnen Schule , wie nach der flexibleren Stundentafel des alten Erlasses, nicht mehr zu. Zudem steht die Kürzung des naturwissenschaftlichen Bereichs in den Klassen 7 - 10 von 13 -17 Stunden auf 12 Stunden im Widerspruch zu der Behauptung der Landesregierung, diesen Bereich stärken zu wollen.


Die restriktive Vorgabe, die Lehrerstundenzuweisung vordringlich, sogar unter Hinnahme von klassen- und jahrgangsübergreifendem Unterricht, zur Erteilung des Pflichtstundenunterrichts in Verbindung mit der verpflichtenden Stundentafel verwenden zu müssen, schränkt die Handlungsmöglichkeiten der Schulen stark ein.


Fazit:

Die GEW Niedersachsen lehnt den Entwurf des Erlasses „Die Arbeit in der Realschule“ ab und fordert die Landesregierung auf, den vorliegenden Erlassentwurf grundsätzlich zu überarbeiten und dabei u.a. die folgenden Änderungen aufzunehmen:

  1. Alle Hauptfächer sollten durchgängig 4-stündig unterrichtet werden.

2. Zur Stärkung des naturwissenschaftlichen Bereichs müssen die Fächer Physik, Chemie und Biologie durchgängig eine Stunde unterrichtet werden.

3. Für alle Klassen muss eine Verfügungsstunde bereit gestellt werden.

4. Die Möglichkeit alternativer Unterrichtsformen darf nicht eingeschränkt werden. So muss sich die Eingangsphase in Klasse 5 über einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen erstrecken können. Die Projektunterricht muss bis zu 6 Tagen durchgeführt werden dürfen.
5. Die Stundenzuweisung ist so zu erhöhen, dass ein vielseitiges Unterrichtsangebot vorgehalten werden kann und alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulform entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen optimal gefördert werden können.

6. Die Pflichtstundentafel der Realschule muss an die des Gymnasiums angeglichen werden sollte, damit die Realschule einen adäquaten fachliche Ausbildungsstand bis Klasse 10 garantieren kann.

7. Angestrebt werden sollte ein gemeinsamer Sekundarstufenerlass I für alle Schulformen.

 
     
     

 

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