|
|
Stellungnahme der GEW Niedersachsen im Anhörungsverfahren zum Erlassentwurf
Die Arbeit an den Kooperativen Gesamtschulen
Stand 03.12.2003
Laut Erlassentwurf soll
die KGS gemeinsame Lernerfahrungen vermitteln und soziales Lernen vor
allem durch schulzweigübergreifenden Unterricht vermitteln.
Diesem Anspruch an die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte
in den Kooperative Gesamtschulen kann aus folgenden Gründen
nicht entsprochen werden:
|
Musik
|
H 5 1 Stunde
|
R 5 2 Stunden
|
GY 5 2 Stunden
|
|
|
H 6 2 Stunden
|
R 6 1 Stunde
|
GY 6 2 Stunden
|
|
Kunst
|
H 5 - keine Stunden
|
R 5 - 2 Stunden
|
GY 5 2 Stunden
|
|
|
H 6 keine Stunden
|
R 6 1 Stunde
|
GY 6 2 Stunden
|
Während
Gymnasiasten in den Jahrgängen 5 und 6 acht Stunden Musik/ Kunst
haben, werden die Realschüler und Realschülerinnen im
Gegensatz dazu sechs Stunden und die Schülerinnen und Schüler
des Hauptschulzweiges drei Stunden in diesen Fächern
unterrichtet. Auch in den Naturwissenschaften gibt es Unterschiede in
der Stundenverteilung. So haben zum Beispiel Hauptschülerinnen
und Hauptschüler im 5./ 6. Jahrgang sieben Stunden Unterricht im
naturwissenschaftlichen Bereich, während Schülerinnen und
Schüler der Realschule und des Gymnasiums nur sechs Stunden
Unterricht in diesem Fach erhalten. Besonders am Beispiel des Faches
Geschichtlich - soziale - Weltkunde (GSW) wird deutlich, wie groß
die Diskrepanz zwischen den einzelnen Stundentafeln der Schulformen
ist. Ein schulzweigübergreifender Unterricht wird zukünftig
in diesem Fach nicht möglich sein, weil im Hauptschulzweig des
5./ 6. Jahrgangs acht Stunden, im Realschulbereich sechs Stunden und
im Gymnasium sieben Stunden GSW unterrichtet werden. Dies
unterstreicht, dass die Stundentafeln der Schulzweige nicht mehr
kompatibel sind und ein schulzweigübergreifender Unterricht kaum
noch möglich sein wird.
- Auch der
Wahlpflichtunterricht bietet keine nennenswerte Möglichkeit,
schulzweigübergreifend zu unterrichten, da die jeweiligen
Stundentafeln unterschiedliche oder gar keine Stundenansätze in
den einzelnen Jahrgängen vorsehen.
- Nimmt man
die Forderung nach individueller Förderung und das Ziel
des Übergangs auf einen anderen Schulzweig ernst, so
müssten Stunden aus dem Stundenpool zur Angleichung der
Stundentafeln verwendet werden, die aber nicht ausreichen. Hinzu
kommt, dass kaum Stunden für eine Wahlfremdsprache, für
Fördermaßnahmen und für Arbeitsgemeinschaften übrig
bleiben.
- Schulzweigübergreifendes
Arbeiten wird zusätzlich durch den Praxistag in der Hauptschule
in den Jahrgängen 8./9. erschwert, wenn nicht sogar unmöglich
sein..
Ebenso schafft die
erhöhte Stundenzahl der Schülerinnen und Schüler des
gymnasialen Schulzweiges, bedingt durch die Schulzeitverkürzung,
eine weitere organisatorische Hürde für
schulzweigübergreifenden Unterricht. Außerdem verhindert
diese Stundenerhöhung einen Wechsel der Realschülerinnen
und Realschüler im Verlauf der Sekundarstufe in das Gymnasium.
Negative
Auswirkungen hat der Erlassentwurf auch für die nach Jahrgängen
gegliederte Kooperative Gesamtschule, wenn die Stundentafel
festlegt, dass in den Jahrgängen 7- 10 für die
Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler kein Unterricht
im Fach AWT vorgesehen ist.
Fazit:
Die GEW lehnt den
vorliegenden Erlassentwurf ab: Durch die verschiedenen Stundentafeln
ist der integrative Unterricht in einer KGS nicht mehr im
ursprünglichen Umfang durchführbar. Dadurch sind
insbesondere die in Jahrgängen gegliederten Kooperativen
Gesamtschulen in ihrem Kernbereich betroffen und gemeinsames Lernen
aller Schülerinnen und Schüler wird nicht nur erschwert,
sondern letztlich verhindert.
Die GEW fordert die
Landesregierung auf, den Erlassentwurf zu überarbeiten. Die KGS
muss wie bisher eine eigene Stundentafel erhalten, so dass
gemeinsamer Unterricht aller Schülerinnen und Schüler
weiterhin möglich ist. Erst dann wird die Arbeit der Lehrkräfte
der im Erlassentwurf vorgegebenen pädagogischen Zielsetzung
entsprechen können.
|
|