zur Startseite    zurück zu Service / Info-Material     
   zum Ende der Seite  zum Ende der Seite 

     
  Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Niedersachsen

 
 
     
     
 

Stellungnahme der GEW Niedersachsen im Anhörungsverfahren zum Erlassentwurf
”Die Arbeit an den Kooperativen Gesamtschulen”


Stand 03.12.2003



Laut Erlassentwurf soll die KGS gemeinsame Lernerfahrungen vermitteln und soziales Lernen vor allem durch schulzweigübergreifenden Unterricht vermitteln. Diesem Anspruch an die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte in den Kooperative Gesamtschulen kann aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:


  • Die nach Schulformen gegliederte Kooperative Gesamtschule hat keine gemeinsame Stundentafel mehr, sondern die Stundentafeln der jeweiligen Schulformen haben für die Schulzweige der KGS Gültigkeit. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen:


Musik

H 5 – 1 Stunde

R 5 – 2 Stunden

GY 5 – 2 Stunden


H 6 – 2 Stunden

R 6 – 1 Stunde

GY 6 – 2 Stunden

Kunst

H 5 - keine Stunden

R 5 - 2 Stunden

GY 5 – 2 Stunden


H 6 – keine Stunden

R 6 – 1 Stunde

GY 6 – 2 Stunden


Während Gymnasiasten in den Jahrgängen 5 und 6 acht Stunden Musik/ Kunst haben, werden die Realschüler und Realschülerinnen im Gegensatz dazu sechs Stunden und die Schülerinnen und Schüler des Hauptschulzweiges drei Stunden in diesen Fächern unterrichtet. Auch in den Naturwissenschaften gibt es Unterschiede in der Stundenverteilung. So haben zum Beispiel Hauptschülerinnen und Hauptschüler im 5./ 6. Jahrgang sieben Stunden Unterricht im naturwissenschaftlichen Bereich, während Schülerinnen und Schüler der Realschule und des Gymnasiums nur sechs Stunden Unterricht in diesem Fach erhalten. Besonders am Beispiel des Faches Geschichtlich - soziale - Weltkunde (GSW) wird deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen den einzelnen Stundentafeln der Schulformen ist. Ein schulzweigübergreifender Unterricht wird zukünftig in diesem Fach nicht möglich sein, weil im Hauptschulzweig des 5./ 6. Jahrgangs acht Stunden, im Realschulbereich sechs Stunden und im Gymnasium sieben Stunden GSW unterrichtet werden. Dies unterstreicht, dass die Stundentafeln der Schulzweige nicht mehr kompatibel sind und ein schulzweigübergreifender Unterricht kaum noch möglich sein wird.


  • Auch der Wahlpflichtunterricht bietet keine nennenswerte Möglichkeit, schulzweigübergreifend zu unterrichten, da die jeweiligen Stundentafeln unterschiedliche oder gar keine Stundenansätze in den einzelnen Jahrgängen vorsehen.

  • Nimmt man die Forderung nach individueller Förderung und das “Ziel des Übergangs auf einen anderen Schulzweig” ernst, so müssten Stunden aus dem Stundenpool zur Angleichung der Stundentafeln verwendet werden, die aber nicht ausreichen. Hinzu kommt, dass kaum Stunden für eine Wahlfremdsprache, für Fördermaßnahmen und für Arbeitsgemeinschaften übrig bleiben.

  • Schulzweigübergreifendes Arbeiten wird zusätzlich durch den Praxistag in der Hauptschule in den Jahrgängen 8./9. erschwert, wenn nicht sogar unmöglich sein..

  • Ebenso schafft die erhöhte Stundenzahl der Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Schulzweiges, bedingt durch die Schulzeitverkürzung, eine weitere organisatorische Hürde für schulzweigübergreifenden Unterricht. Außerdem verhindert diese Stundenerhöhung einen Wechsel der Realschülerinnen und Realschüler im Verlauf der Sekundarstufe in das Gymnasium.


  • Negative Auswirkungen hat der Erlassentwurf auch für die nach Jahrgängen gegliederte Kooperative Gesamtschule, wenn die Stundentafel festlegt, dass in den Jahrgängen 7- 10 für die Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler kein Unterricht im Fach AWT vorgesehen ist.


  • Außerdem wird der Anteil des Klassenlehrerunterrichts reduziert und entspricht nicht mehr den Forderungen des Erlassentwurfes in 3.3.4. Dort sind mindestens 6 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer bzw. bei der Klassenlehrerin vorgesehen.


Fazit:

Die GEW lehnt den vorliegenden Erlassentwurf ab: Durch die verschiedenen Stundentafeln ist der integrative Unterricht in einer KGS nicht mehr im ursprünglichen Umfang durchführbar. Dadurch sind insbesondere die in Jahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen in ihrem Kernbereich betroffen und gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler wird nicht nur erschwert, sondern letztlich verhindert.

Die GEW fordert die Landesregierung auf, den Erlassentwurf zu überarbeiten. Die KGS muss wie bisher eine eigene Stundentafel erhalten, so dass gemeinsamer Unterricht aller Schülerinnen und Schüler weiterhin möglich ist. Erst dann wird die Arbeit der Lehrkräfte der im Erlassentwurf vorgegebenen pädagogischen Zielsetzung entsprechen können.

 
     
     

 

   zum Anfang der Seite  zum Anfang der Seite 
zur Startseite    zurück zu Service / Info-Material