zur Startseite    zurück zu Service / Info-Material     
   zum Ende der Seite  zum Ende der Seite 

     
  Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Niedersachsen

 
 
     
     
 

Stellungnahme der GEW Niedersachsen im Anhörungsverfahren zum Erlassentwurf
„Die Arbeit in der Hauptschule“


Stand 28.11.03


Mit den Inhalten des Erlassentwurfs versucht die Landesregierung eine Schulform zu stärken, die in den zurückliegenden Jahrzehnten – wie die PISA-Ergebnisse verdeutlichen - in Niedersachsen nicht in der Lage gewesen ist, einem größeren Teil ihrer Schülerinnen und Schüler in der Lesekompetenz, im Fach Mathematik und in den Naturwissenschaften Kenntnisse zu vermitteln, die sie ausreichend auf die Berufs- und Lebenswelt vorbereiten.


1. Der vorliegende Erlassentwurf enthält gegenüber dem bisher gültigen Erlass als auch gegenüber den Erlassentwürfen zur Arbeit in der Realschule und im Gymnasium eine veränderte - und im Vergleich reduzierte - Zielsetzung und Ausrichtung, die schon in Absatz 2 deutlich wird. Hinter den dort formulierten Aufgaben und Zielen verbirgt sich die Annahme einer dauerhaft eingeschränkten Entwicklungs- und Bildungsfähigkeit des „Hauptschulkindes“, das dessen Bildung eine vorgegebene Höchstgrenze setzt. So hat im Gegensatz zum Gymnasium und der Realschule die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern nur eine „grundlegende“ Allgemeinbildung zu vermitteln. Hauptsächliche Aufgabe der Hauptschule soll sein, junge Menschen auf das Berufsleben vorzubereiten. Deshalb müssen zukünftig vorrangig Kernkompetenzen gefördert, die sichere Beherrschung von Grundfertigkeiten vermittelt und das Arbeits- und Sozialverhalten trainiert werden. Schon hier wird die einseitige Ausrichtung der Arbeit in der Hauptschule an den Interessen des Handwerks und der Industrie deutlich und Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Ordnung und Pünktlichkeit werden dementsprechend in Absatz 2.4. als die wesentlichen Ziele des Erziehungskonzeptes benannt. Die Ausbildungsfähigkeit soll außerdem durch einen wöchentlichen Praxistag zusätzlich zum Betriebspraktikum gestärkt werden. Deutlich wird diese Ausrichtung auch in Absatz 4.4 , der das Angebot einer zweiten Fremdsprache an der Hauptschule ausgehend davon ausschließt, dass in einer Hauptschule leistungsstarke Schülerinnen und Schüler kaum anzutreffen sein werden.


2. Damit ist die unter 2.3 geforderte Stärkung durch individuelle Förderung, um die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen zu gewährleisten, ein Lippenbekenntnis. Sie kann wird aufgrund der in diesem Erlassentwurf vorgegebenen Rahmenbedingungen selten praktiziert werden. Letztlich orientieren sich die Inhalte des Erlassentwurfs an einem nicht zeitgemäßen statischen Bildungsbegriff, durch dessen Umsetzung in den niedersächsischen Schulen weiterhin die Auslese verstärkt und Chancengleichheit verhindert wird.


3. Einen großen Stellenwert hat die berufliche Orientierung (vgl. 3.2), die durch einen wöchentlichen Betriebs- und Praxistag im 9. und 8. Schuljahrgang erweitert wird. In diesen beiden Schuljahren werden zukünftig - neben den Stunden für die zwei zweiwöchentlichen Betriebspraktika - rund 450 Unterrichtsstunden ausfallen (vgl. 4.6), die nicht für die Bildung der Gesamtpersönlichkeit der jungen Menschen in dieser Schulform zur Verfügung stehen werden. Diesen jungen Menschen wird dadurch der Erwerb eines höherwertigen Abschlusses erheblich erschwert, insbesondere auch, da im Erlass keine Angaben darüber enthalten sind, wir die Anschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die die 10. Klasse einer Hauptschule besuchen möchten, gewährleistet werden soll. Völlig ungeklärt bleibt auch, welche Konzeption diesen Praxistagen zugrunde liegt und wie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sowohl schulisch als auch durch die Betriebe gewährleistet werden soll. Die verbindliche landesweite Festlegung solcher Praxistage wird außerdem dazu führen, dass schon jetzt bestehende berufspraktische Projekte einzelner Schulen, wie z.B. Schülerfirmen, nicht fortgesetzt werden können.. Es steht weiterhin - entsprechende Bedenken wurden von Industrie und Handwerk schon im Vorfeld formuliert - zu befürchten, dass sich, besonders im ländlichen Raum, nicht genügend - geeignete - Betriebe finden lassen werden.


4. Mit den in Absatz 2.3. beschriebenen Schwerpunkten des Förderkonzeptes die individuelle Förderung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf die Festigung der Grundfertigkeiten sowie das Training von Arbeits- und Sozialverhalten reduzieren, wird die propagierte Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ad absurdum geführt. Fördermaßnahmen die über eine Stärkung der Persönlichkeit und der sozialen Kompetenzen hinaus gehen. Z.B. müssen in der 8. und 9. Klasse Fördermaßnahmen zur Vorbereitung auf höherwertige Abschlüsse angeboten werden. Migranten und Quereinsteiger, die die Hauptschule wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse besuchen, sollten gezielt gefördert werden. Das Förderkonzept findet außerdem dort seine Grenzen, wo zentrale Vergleichs- und Abschlussarbeiten einer individuellen Förderung entgegenwirken.


5. In Absätzen 2.6 und 3.4 wird ausgeführt, dass sozialpädagogische Unterstützungsmaßnahmen integraler Bestandteil der Hauptschulen sind. Die Zusammensetzung der Schülerschaft in der Hauptschule erfordert, dass diese pädagogische Arbeit aber nicht nur integraler, sondern fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der Hauptschule wird. Eine einseitige Ausrichtung der Arbeit der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auf die Integration der jungen Menschen in die Berufs- und Arbeitswelt kann nur ein kleiner Aspekt dieser Arbeit sein. Auch die Integration von Ausländern, Aussiedlern und sozial Benachteiligten ist unerlässlich.


Das muss zur Konsequenz haben, dass die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft an jeder Hauptschule verbindlich vorgesehen ist.


6 Nicht einmal in Absatz 6. Zusammenarbeit mit anderen allgemein bildenden Schulen geht der Erlassentwurf auf das bisherige und auch zukünftige größte Problem der pädagogischen Arbeit in der Hauptschule ein: die Integration von Rückläufern aus den anderen weiterführenden Schulen. Zumindest hätten Hinweise gegeben werden müssen, wie und mit welchen Ressourcen mit diesem Problem pädagogisch sinnvoll umgegangen werden soll und wie die Kontinuität der pädagogischen Arbeit gewährleistet werden kann, insbesondere wenn ab der 8. Klasse nur noch an vier Tagen Unterricht erteilt wird


7. Im Widerspruch hierzu steht, dass nur für den Jahrgang 5 ist eine Verfügungsstunde in der Stundentafel vorgesehen ist. Damit fehlen Ressourcen für die neuen Anforderungen, die dieser Erlassentwurf an die Arbeit der Pädagogen und Pädagoginnen in der Hauptschule stellt, zum einen durch die ständig wechselnde Zusammensetzung der Lerngruppen, zum anderen durch die Vor- und Nachbereitung der Betriebs- und Praxistage. Nach Auffassung der GEW muss für jeden Jahrgang mindestens eine Verfügungsstunde beibehalten bleiben, die in der Stundenzuweisung gesondert berücksichtigt wird. .


Fazit: Die GEW Niedersachsen hält den vorliegenden Entwurf für ungeeignet, die pädagogische Arbeit in der Hauptschule zeitgemäß zu gestalten. Sie fordert die Landesregierung auf, den Erlassentwurf grundsätzlich zu überarbeiten. Folgende Aspekte müssen dabei besonders berücksichtigt werden: die Verminderung der Auslese junger Menschen, insbesondere nach sozialer ethnischer Herkunft, und das Angebot gezielter Maßnahmen zur Herstellung von Durchlässigkeit und Chancengleichheit. Dazu ist ein gemeinsamer Sekundarstufenerlass I für alle Schulformen erforderlich..


 
     
     

 

   zum Anfang der Seite  zum Anfang der Seite 
zur Startseite    zurück zu Service / Info-Material