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  Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Niedersachsen

 
 
     
     
 

Stellungnahme der GEW Niedersachsen im Anhörungsverfahren zum Erlassentwurf
„Die Arbeit in der Grundschule“


Stand 29.11.03



Die GEW Niedersachsen begrüßt die im vorliegenden Änderungsentwurf enthaltenen wichtigen Aspekte zeitgemäßer pädagogischer Arbeit in der Grundschule, die die Unterschiedlichkeit der Kinder in der Grundschule berücksichtigen:

  • die Bedeutung dieser Schulstufe für die weitere Lernentwicklung und das Lernverhalten des Kindes,

  • soziales Lernen als wichtiges Element der pädagogischen Arbeit in der Grundschule,

  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten der Schulanfänger,

  • Erhalt und Weiterentwicklung der Lernfreunde,

  • individuelle Förderung und Forderung jedes Kindes und die Notwendigkeit zusätzlicher Fördermaßnahmen,

  • Anregung der Lern- und Leistungsbereitschaft,

  • die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten,

  • die Möglichkeit, den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Eingangsstufe zu führen.


1. Die aus diesem Erlass resultierenden Anforderungen an die Arbeit der Lehrkräfte in den niedersächsischen Grundschulen sind nur dann zu erfüllen, wenn ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Daher sind in dem Erlassentwurf „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung in den allgemein bildenden Schulen“ folgende Faktoren zu ändern: So darf die Schülerhöchstzahl pro Klasse in der Grundschule höchsten 20 Schülerinnen und Schüler betragen. (vgl. „3. Bildung von Klassen“) Darüber hinaus kann die Förderung aller Schülerinnen und Schüler der Grundschule in angemessener pädagogischer Qualität nur dann erfolgen, wenn dort neben den Grundschullehrkräften auch Sonderschullehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte tätig sind. (vgl. 4.1.6) Um für alle Kinder ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes und qualitativ gutes Schulangebot sicherzustellen, müssen den Grundschulen zusätzliche Lehrerstunden als Vertretungsreserve zugewiesen werden.


2. In Abschnitt „5. Organisation von Lern- und Lehrprozessen“ des Erlassentwurfes wird entsprechend den Aufgaben und Zielen dieser Schulform gefordert, dass den Unterschieden der Schülerinnen und Schülern in ihren Begabungen und Neigungen und in ihrem Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten durch ein differenziertes Lernangebot und binnendifferenzierten Unterricht Rechnung zu tragen ist. Das Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude des Kindes soll gestärkt werden. Zudem hat jeder Schüler und jede Schülerin ein Recht auf die Anerkennung des individuellen Lernfortschritts.

Um dieses umsetzen zu können, hält die GEW es nicht für sinnvoll, dass den Grundschulen durch die Hinweise zur Stundentafel unter 4.1.4 - dem in Klasse 4 anstehenden Gutachten geschuldet - ein pädagogischer Freiraum genommen wird, indem vorgeschrieben wird, die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht spätestens ab dem 3. Schuljahr von mindestens zwei unterschiedlichen Lehrkräften unterrichten zu lassen. Ebenfalls widerspricht den Aufgaben und Zielen der Arbeit in der Grundschule die folgende Vorgabe, am Ende des 4. Schuljahrgangs zukünftig eine Empfehlung für die weiterführenden Schulformen abzugeben.

Damit vermittelt der Erlass den Eindruck, eine Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit sei pädagogisch sinnvoll. Im Gegensatz zu dieser Regelung haben Schulforscher/innen immer wieder darauf hingewiesen, dass eine verlässliche Schullaufbahnempfehlung gerade aufgrund der Unterschiedlichkeit der Kinder in diesem Alter so früh nicht möglich sei, diese Lehrkräfte und Eltern überfordere und insbesondere Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern in ihrer schulischen Entwicklung behindere. Die PISA-Ergebnisse belegen ebenfalls, dass soziale Disparitäten in den weiterführenden Schulformen u.a. deshalb entstehen, weil – je nach sozialer Lage – ein unterschiedliches Entscheidungsverhalten gezeigt wird. Je früher und häufiger institutionelle Übergangsentscheidungen vorgesehen sind, desto enger ist der Zusammenhang zwischen den Merkmalen der sozialen Herkunft und der Bildungsbeteiligung. Damit fördert dieser Erlass durch die zu früh vorgesehene Schullaufbahnempfehlung die Auslese von Kindern entsprechend ihrer sozialen Herkunft.


Deshalb lehnt die GEW diese Regelung ab. Sie fordert die Landesregierung erstens auf, diesen Absatz zu streichen. Zweitens muss das Kultusministerium in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften in den Grundschulen Modelle entwickeln, die den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulformen langfristig so gestalten, dass die Auslese eines Kindes aufgrund seiner sozialen Herkunft verhindert wird.

 
     
     

 

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