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Stellungnahme der GEW Niedersachsen im Anhörungsverfahren zum Erlassentwurf
Die Arbeit in der Grundschule
Stand
29.11.03
Die GEW
Niedersachsen begrüßt die im vorliegenden
Änderungsentwurf enthaltenen wichtigen Aspekte zeitgemäßer
pädagogischer Arbeit in der Grundschule, die die
Unterschiedlichkeit der Kinder in der Grundschule berücksichtigen:
soziales
Lernen als wichtiges Element der pädagogischen Arbeit in der
Grundschule,
Berücksichtigung
der unterschiedlichen Fähigkeiten der Schulanfänger,
Erhalt
und Weiterentwicklung der Lernfreunde,
individuelle
Förderung und Forderung jedes Kindes und die Notwendigkeit
zusätzlicher Fördermaßnahmen,
Anregung
der Lern- und Leistungsbereitschaft,
die
Zusammenarbeit mit dem Kindergarten,
die
Möglichkeit, den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische
Eingangsstufe zu führen.
1. Die aus
diesem Erlass resultierenden Anforderungen an die Arbeit der
Lehrkräfte in den niedersächsischen Grundschulen sind nur
dann zu erfüllen, wenn ausreichende Ressourcen zur Verfügung
gestellt werden. Daher sind in dem Erlassentwurf Klassenbildung
und Lehrerstundenzuweisung in den allgemein bildenden Schulen
folgende Faktoren zu ändern: So darf die Schülerhöchstzahl
pro Klasse in der Grundschule höchsten 20 Schülerinnen und
Schüler betragen. (vgl. 3. Bildung von Klassen)
Darüber hinaus kann die Förderung aller Schülerinnen
und Schüler der Grundschule in angemessener pädagogischer
Qualität nur dann erfolgen, wenn dort neben den
Grundschullehrkräften auch Sonderschullehrkräfte und
sozialpädagogische Fachkräfte tätig sind. (vgl.
4.1.6) Um für alle Kinder ein täglich mindestens fünf
Zeitstunden umfassendes und qualitativ gutes Schulangebot
sicherzustellen, müssen den Grundschulen zusätzliche
Lehrerstunden als Vertretungsreserve zugewiesen werden.
2. In
Abschnitt 5. Organisation von Lern- und Lehrprozessen des
Erlassentwurfes wird entsprechend den Aufgaben und Zielen dieser
Schulform gefordert, dass den Unterschieden der Schülerinnen und
Schülern in ihren Begabungen und Neigungen und in ihrem Lern-,
Arbeits- und Sozialverhalten durch ein differenziertes Lernangebot
und binnendifferenzierten Unterricht Rechnung zu tragen ist. Das
Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und die
Leistungsfreude des Kindes soll gestärkt werden. Zudem hat jeder
Schüler und jede Schülerin ein Recht auf die Anerkennung
des individuellen Lernfortschritts.
Um dieses
umsetzen zu können, hält die GEW es nicht für
sinnvoll, dass den Grundschulen durch die Hinweise zur Stundentafel
unter 4.1.4 - dem in Klasse 4 anstehenden Gutachten geschuldet - ein
pädagogischer Freiraum genommen wird, indem vorgeschrieben wird,
die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht spätestens
ab dem 3. Schuljahr von mindestens zwei unterschiedlichen Lehrkräften
unterrichten zu lassen. Ebenfalls widerspricht den Aufgaben und
Zielen der Arbeit in der Grundschule die folgende Vorgabe, am Ende
des 4. Schuljahrgangs zukünftig eine Empfehlung für die
weiterführenden Schulformen abzugeben.
Damit
vermittelt der Erlass den Eindruck, eine Schullaufbahnempfehlung am
Ende der Grundschulzeit sei pädagogisch sinnvoll. Im Gegensatz
zu dieser Regelung haben Schulforscher/innen immer wieder darauf
hingewiesen, dass eine verlässliche Schullaufbahnempfehlung
gerade aufgrund der Unterschiedlichkeit der Kinder in diesem Alter so
früh nicht möglich sei, diese Lehrkräfte und Eltern
überfordere und insbesondere Kinder aus bildungsfernen
Elternhäusern in ihrer schulischen Entwicklung behindere. Die
PISA-Ergebnisse belegen ebenfalls, dass soziale Disparitäten in
den weiterführenden Schulformen u.a. deshalb entstehen, weil
je nach sozialer Lage ein unterschiedliches
Entscheidungsverhalten gezeigt wird. Je früher und häufiger
institutionelle Übergangsentscheidungen vorgesehen sind, desto
enger ist der Zusammenhang zwischen den Merkmalen der sozialen
Herkunft und der Bildungsbeteiligung. Damit fördert dieser
Erlass durch die zu früh vorgesehene Schullaufbahnempfehlung die
Auslese von Kindern entsprechend ihrer sozialen Herkunft.
Deshalb
lehnt die GEW diese Regelung ab. Sie fordert die Landesregierung
erstens auf, diesen Absatz zu streichen. Zweitens muss das
Kultusministerium in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften in den
Grundschulen Modelle entwickeln, die den Übergang von der
Grundschule in die weiterführenden Schulformen langfristig so
gestalten, dass die Auslese eines Kindes aufgrund seiner sozialen
Herkunft verhindert wird.
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